Ein gewissenhafter Bauunternehmer ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Bau

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Anonim

Der Bauvertrag ist ein weit verbreitetes Phänomen im modernen Rechtsverkehr. Sein Wesen liegt in der Tatsache, dass zwei Parteien, der Auftragnehmer und der Kunde genannt werden, ein für beide Seiten vorteilhaftes Geschäft eingehen. Der Vertrag sieht vor, dass der Auftragnehmer eine bestimmte Bauleistung auf Kosten des Auftraggebers erbringt.

Auftragnehmer ist
Auftragnehmer ist

Der Vertrag legt die Bedingungen, das Verfahren für die Ausführung der Arbeiten, die Erstellung der technischen Dokumentation und andere wichtige Details fest. Der Auftragnehmer macht das alles komplett, baut also zum Beispiel ein Haus oder saniert es. Diese Arbeit liegt in seiner Verantwortung. Der Kunde wiederum stellt die Baustelle zur Verfügung. Es bleibt auch die Koordination der Kostenvoranschlags- und Entwurfsdokumentation und der Abnahme des Objekts nach Abschluss der Bauarbeiten.

Der Bau kann mehrere Auftragnehmer umfassen. Der im Vertrag festgelegte Leistungsumfang ist vorbeh altlich der Ausführung. Der Auftragnehmer muss dieser Anforderung innerhalb der festgelegten Frist nachkommen. Eine solche Vereinbarung ist auch möglich, in der der Kunde und der Generalunternehmer eine Vereinbarung treffen und letzterer die Ausführung von Arbeiten anderen Stellen überträgt, die nicht in den Originaldokumenten angegeben sind. So kann der Generalunternehmerjemanden mit der Durchführung einer bestimmten Art von Arbeit beauftragen, dies sollte jedoch in keiner Weise das im Vertrag festgelegte Endergebnis beeinflussen.

Generalunternehmer
Generalunternehmer

Unmittelbar vor Vertragsschluss prüfen die Parteien die Bedingungen und Unterlagen. Kundenseitig sind eine Objektskizze, ein Projekt, ein Bauplan und eine Baugenehmigung vorzulegen. Der Auftragnehmer prüft all dies und stellt seinerseits eine Lizenz zur Überprüfung bereit, ob es legal funktioniert.

Der Vertrag ist in seiner Bedeutung eine ziemlich komplexe Transaktion. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl der Bauunternehmer als auch der Auftraggeber gefährdet sind. Wenn das Objekt sehr ernst ist und von beiden Seiten besondere Verantwortung erfordert, dann sollten überhaupt keine Fehltritte passieren. Natürlich ist es sehr wichtig, auch kleinste Details im Vertrag vorzuschreiben, um nicht in die Falle zu tappen und nicht Opfer von Betrügern zu werden.

Das Auftreten negativer Situationen nach Abschluss eines Arbeitsvertrages ist keine Seltenheit. So geschah es, dass ein skrupelloser Auftragnehmer und eine Gruppe von Betrügern das auf das Konto überwiesene Geld nahmen und verschwanden, wohin niemand weiß. Die Verantwortlichen dafür wurden oft gar nicht gefunden, die Schemata waren komplex und durchdacht. Eine andere Wendung der Ereignisse ist ebenfalls möglich. Beispielsweise wurde der Bau einer nationalen Einrichtung einem rücksichtslosen Auftragnehmer übertragen, der Fristen verpasste und/oder viele Fehler machte.

Tatsächlich können sowohl der Generalunternehmer als auch sein Untergebener unehrlich sein. In der Praxis gibt es Fällewenn der Kunde unehrlich war, den vereinbarten Betrag nicht bezahlte oder Mehrarbeit verlangte. In solchen Fällen werden Fälle ohne Gerichtsverfahren sehr selten abgeschlossen. Ein erfahrener Auftragnehmer versteht dies auch ohne anw altliche Hilfe.

Bauunternehmer
Bauunternehmer

Daraus lässt sich schließen, dass der Abschluss eines Vertrages von beiden Seiten erhöhte Wachsamkeit erfordert. Lieber einen guten Anw alt einsch alten und die Gegenseite erkundigen, als später bitter mit eigener Kraft, Nerven und Geld bezahlen. Es ist auch notwendig, alle Feinheiten der staatlichen Politik im Bereich des Vertragswesens und die Normen der einschlägigen Gesetzgebungsakte zu kennen.

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